Eine Kapitalgesellschaft ist nach schweizerischem Recht eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Kapital in Anteile zerlegt und bei der Gründung vollständig durch ihre Anteilseigner gezeichnet wird. Die Kapitalgesellschaft haftet für ihre Verbindlichkeiten lediglich mit ihrem Gesellschaftvermögen, nicht aber mit dem Privatvermögen ihrer Anteilseigner.
Die Organe der Kapitalgesellschaft sind
Für die Rechtsfähigkeit der Kapitalgesellschaft konstitutiv ist deren Eintragung in das Handelsregister des Sitzkantons.
Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates, der Geschäftsführung oder des Direktoriums einer juristischen Person muss seinen dauernden Wohnsitz in der Schweiz haben und die schweizerische oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums besitzen.