Bei grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen sind regelmässig die Fragestellungen aus Umsatz- und Mehrwertsteuer- sowie dem Zollrecht zu berücksichtigen.
INTER-TAXATION AG berät Sie
bei der Beurteilung grenzüberschreitender Leistungsbeziehungen im Hinblick auf Voraussetzungen und Rechtsfolgen nach dem Recht der Europäischen Union (6. EG-Richtline), dem deutschen Umsatzsteuer- und dem schweizerischen Mehrwertsteuergesetz.
im Hinblick auf zollrechtliche Fragestellungen nach dem Recht der Europäischen Union (EU-Zollkodex) sowie dem deutschen und dem schweizerischen Zollrecht
bei Rechtsbehelfsverfahren gegenüber der deurschen Finanz- und Zollverwaltung und vor den deutschen Finanzgerichten
bei Einspracheverfahren gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung Hauptabteilung Mehrwertsteuer und der Eidgenössischen Zollverwaltung, vor der Eidgenössischen Rekurskommission und dem Schweizerischen Bundesgericht