Das Aussensteuergesetz deutschen Rechts enthält besondere Vorschriften für die Beziehungen von Personen, die der Steuerpflicht nach deutschem Recht unterliegen, zu Personen mit Sitz im Ausland. Dabei kann es sich auf beiden Seiten um natürliche oder um juristische Personen handeln. Das Aussensteuergesetz hat für den vorliegenden Zusammenhang die folgenden Schwerpunkte: