Wohnsitzwechsel in niedrig besteuerte Gebiete Tatbestand, Rechtsfolge

Die Vorschrift über den Wohnsitzwechsel in niedrig besteuerte Gebiete verlängert die Steuerpflicht einer nach deutschem Recht steuerpflichtigen natürlichen Person für eine Übergangsfrist, die Deutschland zugunsten eines Gebietes mit keiner oder niedriger Besteuerung verlässt.

Die Voraussetzungen für die Anwendung der Vorschrift liegen vor, wenn eine natürliche Person, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende der unbeschränkten Steuerpflicht mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland hat.

Soweit die Voraussetzungen gegeben sind, bleibt die Person bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Veranlagungszeitraums des Wohnsitzwechsels über die beschränkte Steuerpflicht hinaus nach deutschem Recht erweitert beschränkt steuerpflichtig.