Nach den Bilateralen Verträgen II zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union bzw. ihren Mitgliedsstaaten gilt die Verordnung (EWG) 1408/71 vom 14. Juni 1971 auch im Verhältnis zur Schweiz. Die schweizerische Rechtsauslegung ergibt sich aus der Wegleitung zur AHV / IV / EO 2009 des Schweizerischen Bundesamtes für Sozialversicherungen.
Nach der genannten Vorschrift sind die folgenden Rechtsgebiete zu beurteilen: