Wesentliche Besteuerungsfolgen werden durch die folgenden Voraussetzungen präjudiziert:
Soweit Sie bereits bisher in Deutschland als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft unternehmerisch tätig sind, kann die Kapitalgesellschaft mit Sitz in der Schweiz bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zum Betriebs- oder Sonderbetriebsvermögen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit in Deutschland zählen.