Halten der Anteile an der Kapitalgesellschaft mit Sitz in der Schweiz im Privat- oder im Betriebsvermögen / bereits bestehende unternehmerische Tätigkeiten in Deutschland

Wesentliche Besteuerungsfolgen werden durch die folgenden Voraussetzungen präjudiziert:

  • Werden die Anteile an der Kapitalgesellschaft mit Sitz in der Schweiz in Ihrem Betriebs- oder in Ihrem Privatvermögen gehalten?
  • Soweit Sie bereits in Deutschland unternehmerisch tätig sind, in welcher Rechtsform wird Ihre bisherige Tätigkeit dort geführt (Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft)?

Soweit Sie bereits bisher in Deutschland als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft unternehmerisch tätig sind, kann die Kapitalgesellschaft mit Sitz in der Schweiz bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zum Betriebs- oder Sonderbetriebsvermögen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit in Deutschland zählen.