Aufenthalts- und Niederlassungsrecht
Soweit Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft in der Schweiz erwerbstätig werden, sind die Bestimmungen des Aufenthalts- und Niederlassungsrechts zu beachten. Diese dienen aus der Sicht des schweizerischem Recht der Einhaltung von Mindeststandards bei Entlohnung und Schutzbestimmungen.
Es ist zunächst die Dauer des Erwerbsvorhabens zu prüfen:
- Arbeiten mit einem Umfang von bis zu acht Tagen pro Kalenderjahr unterliegen keiner Melde- oder Bewilligungspflicht, es sei denn, es handelt sich um eine Tätigkeit in einem der folgenden Bereiche, in denen die Meldepflicht bereits ab dem ersten Tag der Tätigkeit besteht:
- Bauhaupt- und –nebengewerbe
- Gastgewerbe
- Reinigungsgewerbe in Betrieben uns Haushalte
- Überwachungs- und Sicherheitsdienste
- Reisendengewerbe im Sinne des entsprechenden Bundesgesetzes
- Erotikgewerbe