Beschränkte Steuerpflicht nach deutschem Recht

Personen, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht nach deutschem Recht unterliegen, werden nach deutschem Recht beschränkt steuerpflichtig, soweit sie inländische Einkünfte in Deutschland erzielen, für die das betreffende Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland das Besteuerungsrecht zuweist. In bestimmten Fällen wird die Einkommensteuer im Wege des Steuerabzugs erhoben.