Nachversteuerungsverfahren

Wir haben in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Nachversteuerungsverfahren („strafbefreiende Selbstanzeige“ im deutschen Recht) erfolgreich durchgeführt. Verfahren für Personen mit Wohnsitz in Deutschland und/oder in der Schweiz führen wir dabei selbst durch, Verfahren in Drittstaaten über dort ansässige Kollegen aus unserem Netzwerk. 

Nachversteuerungsverfahren führen im deutschen wie im schweizerischen Recht zur Rechtsfolge der Straffreiheit, wenn die Nachversteuerung richtig und vollständig erklärt wird, und dies, bevor eine Entdeckung durch die Finanzbehörden bzw. die Steuerverwaltung eingetreten ist.  

Nachversteuerungsfahren können – neben der Ermittlung der bisher unversteuerten Einkünfte – umfassen: 

  • die Einbeziehung ausländischer Familienstiftungen, Trusts, Sitz- und Domizilgesellschaften 
  • die Einbeziehung betrieblicher Steuerpflichten (im deutschen Recht hinsichtlich der Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer, im schweizerischen Recht hinsichtlich der Gewinn- und Kapital- sowie der Mehrwertsteuer)
  • die Errichtung und die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, auch von grenzüberschreitenden  
  • die Erarbeitung von Nachfolgeregelungen bei betrieblichen Generationsübergängen 
  • die Betreuung im Steuerstrafverfahren nach dem jeweiligen Recht Ihres Wohnsitzstaates, insbesondere im Hinblick auf die Leistung des Geldbetrages nach § 398a AO deutschen Rechts 
  • die Betreuung in Fällen von anderen Straftaten neben Steuerstraftaten, wie z.B. Urkundenfälschung, Untreue, Betrug, die im Zuge des Berichtigungsverfahrens aufgedeckt werden