Ausländisches Stiftungsvermögen - Beratung zu Vermögenssteuer in der Schweiz

Soweit Personen, die der unbeschränkten Steuerpflicht nach deutschem Recht unterliegen, Leistungen aus einer ausländischen Familienstiftung erhalten, ist ihnen nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung nicht nur der betreffende Ertrag, sondern das Stiftungsvermögen insgesamt zuzurechnen. Dies wird von den Betroffenen insbesondere dann als unverhältnismässig empfunden, wenn es bei den im Inland ansässigen Personen an einer Berechtigung zur Verfügung über das Stiftungsvermögen fehlt und sie an der Errichtung der Familienstiftung weder beteiligt waren, noch Kenntnis davon hatten.

INTER-TAXATION AG berät Sie

  • hinsichtlich der steuerlichen Handhabung nach deutschem Recht, soweit Sie Begünstigter einer ausländischen Familienstiftung sind oder dies durch die deutsche Finanzverwaltung behauptet wird
  • hinsichtlich der Repatriierung von ausländischem Stiftungsvermögen.
  • sowie zum Thema Vermögenssteuer in der Schweiz

Für eine persönliche Beratung zum Thema wie Stiftungen oder der der Vermögenssteuer in der Schweiz erreichen Sie uns telefonisch oder über das Kontaktformular.