Steuerberatung im internationalen Verhältnis

Spezialisierte Beratung für Privatpersonen, Führungskräfte und Unternehmen bei grenzüberschreitenden Steuerfragen im internationalen Verhältnis.

Steuerberatung nach deutschem und schweizerischem Recht

Expertise im internationalen Steuerrecht

Vertretung in Steuerstreitverfahren
 

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Die Expertise der Inter-Taxation AG

Wir beraten im deutschen und Schweizerischen Recht für alle jeweiligen Steuerarten und erstellen Steuererklärungen in beiden Rechten. 
Nachdem Steuerberater in Deutschland als Rechtsbeistand vor den Finanzgerichten auftreten, sind wir auch in Steuerstreitsachen tätig. Nach Schweizerischem Recht werden wir bis zur Eingangsinstanz, den kantonalen Steuerrekurskommissionen bzw. den zuständigen Abteilungen der Verwaltungsgerichte tätig.

Tätigkeitsschwerpunkte

Natürliche Personen

  • Einkommensteuererklärungen nach deutschem Recht, Einkommens- und Vermögenssteuererklärungen nach Schweizerischem Recht für alle 26 Kantone, steuerliches Verfahrensrecht 

  • Internationales Doppelbesteuerungsrecht

  • Steuerliche Ansässigkeit, Doppelansässigkeit 

  • Konkurrierende Besteuerungsrechte an den verschiedenen Einkunfts- und Vermögensarten 

  • Welteinkommensprinzip, Einkünfte aus beweglichem Kapitalvermögen, Wertpapiersteuerrecht 

  • Doppelbesteuerungsabkommen, Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem Freistellungs- oder Anrechnungsverfahren

  • Aussensteuergesetz (D): Wegzugsbesteuerung, Wohnsitzwechsel in niedrig besteuerte Gebiete

  • Optimierung von Wertpapierdepots durch Verlustverrechnung im Rahmen betrieblicher Einkünfte

  • Sozialversicherungsrechtliche Unterstellung im internationalen Verhältnis zwischen dem Erwerbs- und dem Wohnsitzstaat 

Juristische Personen, Unternehmer

  • Statuarischer und tatsächlicher Sitz der Geschäftsleitung

  • Ausländische Betriebsstätten

  • Zwischengesellschaften nach dem deutschen Aussensteuergesetz, Hinzurechnungsbesteuerung, schädliche Mitwirkung 

  • Verrechnungspreisdokumentation 

Klientenstruktur

  • Fach- und Führungskräfte im internationalen Verhältnis

  • Vermögende Privatpersonen

  • Unternehmen im Bereich der Doppelbesteuerung 

Fallübersicht in Steuerstreitsachen

  • Grenzgänger: Wohnsitzstaat Deutschland, Erwerbsstaat Schweiz, 60 Tage-Regelung, Art. 15a Abs. 2 DBA D-CH – verschiedene Finanzämter 

  • Grenzgänger: Wohnsitzstaat Schweiz, Erwerbsstaat Deutschland, 60 Tage-Regelung, Art. 15a Abs. 2 DBA D-CH – Finanzamt Offenburg

  • Erwerbsstaat Deutschland, Wohnsitzstaat Schweiz, Besteuerungsrechte nach Art. 15 Abs. 1 und Absatz 4 DBA D-CH bei Arbeitsleistung im home-office - Finanzamt Baden-Baden 

  • Berichtigung von Steuererklärungen, § 173 AO – Finanzgericht Baden-Württemberg in Stuttgart

  • Streitige Ansässigkeit zwischen der Schweiz und Deutschland, Art. 4 DBA D-CH – Hessisches Finanzgericht in Kassel

  • Fehlerhafte und treuwidrige Anlageberatung durch ein Kreditinstitut mit Sitz in Deutschland, § 83 Wertpapierhandelsgesetz  

  • Fallübersicht zur sozialversicherungsrechtlichen Unterstellung im internationalen Verhältnis, Verordnung EG 883/2004  

    • Wohnsitzstaat Deutschland, Erwerbsstaat Schweiz – Bundesverwaltungsgericht St. Gallen 

    • Laufende Verfahren mit verschiedenen kantonalen und Branchen-Ausgleichskassen im internationalen Verhältnis 

Beratung und Kontakt

Sie haben steuerliche Fragen im deutsch-schweizerischen Kontext oder benötigen Unterstützung bei einem steuerrechtlichen Verfahren?

Die Inter-Taxation AG berät Sie gerne persönlich und entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine passende steuerliche Lösung.

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