Vereinbarungen zwischen den Anteilseignern der Kapitalgesellschaft

Nach ihrem historischen Leitbild war die Aktiengesellschaft ein Zusammenschluss mehrerer Aktionäre zur Verwirklichung eines Projekts, das die finanziellen Möglichkeiten eines einzelnen überstieg.

Vereinbarungen dienen der Vermeidung oder der Regelung von Konflikten. Solche treten nicht nur im Aussenverhältnis zwischen der Kapitalgesellschaft und Dritten, sondern auch im Innenverhältnis zwischen den Anteilseignern einer Kapitalgesellschaft auf.

Im Hinblick auf den Ausgleich der Interessen zwischen den Aktionären einer Aktiengesellschaft kennt das schweizerische Obligationenrecht eine Vielzahl von Instrumenten. Aktien können in Form von Inhaber-, Namens- und vinkulierten Namensaktien ausgegeben werden, mit denen die Übertragbarkeit der Anteilsscheine auf Dritte erleichtert oder beschränkt wird. Es können unterschiedliche Aktiengattungen mit Stamm- und Vorzugsaktien ausgegeben werden, die eine vom Kapitalanteil abweichende Verteilung der Stimmrechte erlauben.

Schliesslich besteht im schweizerischen Recht das Instrument des Aktionärs- bzw. Gesellschafter-Bindungsvertrages, mit dem Aktionäre bzw. Gesellschafter oder Gruppen von diesen ihre Interessen bündeln.