Vermeidung der Doppelbesteuerung

Soweit der Steuerpflichtige Einkünfte in einem anderen als seinem Wohnsitzstaat erzielt, können konkurrierende Besteuerungsrechte zweier Staaten vorliegen. Im internationalen Steuerrecht wird die Doppelbesteuerung von Einkünften grundsätzlich nach dem Freistellungs- oder nach dem Anrechnungsverfahren vermieden. Aufgabe des Doppelbesteuerungsabkommens ist u.a. die Festlegung der Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung für die jeweiligen Einkünfte.