Besteuerung der Kapitalerträge aus Dividendenausschüttungen nach schweizerischem Recht

Mit der Dividendenausschüttung erzielt der Dividendenempfänger Einkünfte aus beweglichem Kapitalvermögen. Die natürliche Person wird mit diesen Einkünften einkommenssteuerpflichtig, die juristische gewinnsteuerpflichtig. 

Handelt es sich beim Dividendenempfänger um eine Kapitalgesellschaft, die mindestens 10% am gezeichneten Kapital der Dividendenschuldnerin hält, oder weist die Beteiligung einen Verkehrswert von mindestens 2 Mio CHF auf, ermässigt sich ihre Gewinnsteuer im Verhältnis des Nettoertrags aus der Beteiligung zum gesamten Reingewinn. Vom Bruttobeteiligungsertrag werden dazu die auf die Beteiligung entfallenden Finanzierungskosten sowie 5% des Beteiligungsertrags zur Deckung der inländischen Verwaltungskosten abgezogen.