Besteuerung der Kapitalerträge aus Dividendenausschüttungen einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland an einen Dividendenempfänger mit Sitz in der Schweiz nach deutschem Recht

Der Dividendenempfänger mit Sitz in der Schweiz erzielt mit der Dividendenausschüttung aus einer Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland sogenannte inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen, mit denen er nach deutschem Recht beschränkt steuerpflichtig wird. Die Steuerschuld wird mit dem Kapitalertragsteuerabzug von 25% auf den Bruttoausschüttungsbetrag zuzüglich Solidaritätszuschlag abgegolten.

Soweit es sich bei der Dividendengläubigerin um eine Kapitalgesellschaft handelt, die mindestens 10% am gezeichneten Kapital der Dividendenschuldnerin hält und deren Beteiligung zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung mindestens zwölf Monate besteht, kann ein Antrag auf Befreiung vom Kapitalertragsteuerabzug gestellt werden. 

Für bestimmte Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland bestehen jedoch Beschränkungen hinsichtlich des Anspruchs auf Entlastung vom Kapitalertragsteuerabzug.