Betriebsstätten von Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Einkommensteuersubjekt des Einzelunternehmens und der Personengesellschaft ist der Unternehmer und nicht das Unternehmen. Das Unternehmen ist Steuersubjekt nur für Betriebssteuern.

Soweit Einzelunternehmen und Personengesellschaften eine Betriebsstätte in der Schweiz unterhalten, profitiert der Unternehmer deshalb persönlich von den niedrigeren Steuersätzen der Schweiz, soweit die Einkünfte aus der Betriebsstätte eigenbetriebliche sind und die Doppelbesteuerung deshalb nach dem Freistellungsverfahren vermieden wird.

Voraussetzung dafür ist nicht, dass der Unternehmer in der Schweiz persönlich ansässig wird.