Kantonale Steuerprivilegien – Domizil- und gemischte Gesellschaften

2. Domizil- und Verwaltungsgesellschaften

Domizil- und Verwaltungsgesellschaften haben einen operativen Geschäftszweck, üben in der Schweiz aber keine Geschäftstätigkeit aus und unterhalten hier auch keine eigene Infrastruktur.

Sie werden wie Holdinggesellschaften besteuert.

3. Gemischte Gesellschaften

Gemischte Gesellschaften haben einen operativen Geschäftszweck, üben in der Schweiz eine Geschäftstätigkeit aus und unterhalten dafür eine eigene Infrastruktur. Ihre Geschäftstätigkeit findet jedoch nach der sogenannten doppelseitigen Betrachtungsweise im Ein- und im Verkauf zu mindestens 80% im Ausland statt.

Gemischte Gesellschaften unterliegen mit dem in der Schweiz erwirtschafteten Teil ihrer Geschäftstätigkeit der ordentlichen Besteuerung. Im Hinblick auf die 80%-Grenze wird der steuerpflichtige Anteil am Gewinn häufig mit 20% des Gesamtgewinns angesetzt, soweit das Verhältnis zwischen dem in- und dem ausländischen Gewinnanteil nicht eine andere Aufteilung begründet.