Soweit der Steuerpflichtige Einkünfte in einem anderen als seinem Wohnsitzstaat erzielt, können konkurrierende Besteuerungsrechte zweier Staaten vorliegen. Im internationalen Steuerrecht wird die Doppelbesteuerung von Einkünften grundsätzlich nach dem Freistellungs- oder nach dem Anrechnungsverfahren vermieden. Aufgabe des Doppelbesteuerungsabkommens ist u.a. die Festlegung der Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung für die jeweiligen Einkünfte.