Ausländer, die in der Schweiz Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit erzielen, hier jedoch keinen steuerrechtlichen Wohnsitz haben, sondern in der Regel wöchentlich an ihren Familienwohnsitz im Ausland zurückkehren (sogenannte Wochenaufenthalter)

Auf ihre Einkünfte aus unselbständiger Arbeit in der Schweiz wird die Einkommenssteuer im Wege des Quellensteuerabzugs erhoben. Bei unterjährigen Beschäftigungsverhältnissen ist die Mindestdauer von 183 Tagen pro Kalenderjahr zu beachten.

Der Steuerpflichtige unterliegt unverändert der unbeschränkten Steuerpflicht seines Ansässigkeitsstaates.