Auf ihre Einkünfte aus unselbständiger Arbeit in der Schweiz wird die Einkommenssteuer im Wege des Quellensteuerabzugs erhoben. Bei unterjährigen Beschäftigungsverhältnissen ist die Mindestdauer von 183 Tagen pro Kalenderjahr zu beachten.
Der Steuerpflichtige unterliegt unverändert der unbeschränkten Steuerpflicht seines Ansässigkeitsstaates.