Ausländische Staatsbürger, die aufgrund ihrer mehr als fünfjährigen Ansässigkeit in der Schweiz steuerlich wie schweizerische Staatsangehörige behandelt werden

Sie unterliegen mit ihren gesamten Einkünften dem schweizerischen Besteuerungsrecht. Daneben können ergänzende Besteuerungsrechte anderer Staaten gegeben sein. Ihnen steht die unbeschränkte Geltendmachung der steuerlichen Abzüge nach schweizerischem Recht zu, die mit der Einkommens- und Vermögenssteuererklärung geltend gemacht werden.