Sie unterliegen mit ihren gesamten Einkünften dem schweizerischen Besteuerungsrecht. Daneben können ergänzende Besteuerungsrechte anderer Staaten gegeben sein. Ihnen steht die unbeschränkte Geltendmachung der steuerlichen Abzüge nach schweizerischem Recht zu, die mit der Einkommens- und Vermögenssteuererklärung geltend gemacht werden.