Vom vorgenannten Grundsatz der Sozialversicherungspflicht nach schweizerischem Recht bestehen Ausnahmen sowie Überwölbungen, nach denen Personen mit Einkünften aus anderen Staaten der Sozialversicherungspflicht nach schweizerischem Recht unterliegen. Die häufigsten Fälle sind die Folgenden: