Sozialversicherungsrecht

Die nachfolgenden Hinweise gelten für privatrechtliche Erwerbstätigkeiten mit Ausnahme derjenigen bei Unternehmen im Bereich der grenzüberschreitenden Beförderungsleistungen (Luft-, See-, Binnenschiffahrts- und internationaler Eisenbahnverkehr). Sie gelten nicht für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse, solche mit diplomatischen und konsularischen Missionen sowie im Bereich der internationalen Entwicklungsleistung.