Soweit Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft in der Schweiz erwerbstätig werden, sind die Bestimmungen des Aufenthalts- und Niederlassungsrechts zu beachten. Diese dienen aus der Sicht des schweizerischem Recht der Einhaltung von Mindeststandards bei Entlohnung und Schutzbestimmungen.
Es ist zunächst die Dauer des Erwerbsvorhabens zu prüfen: