Aufenthalts- und Niederlassungsrecht

Soweit Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft in der Schweiz erwerbstätig werden, sind die Bestimmungen des Aufenthalts- und Niederlassungsrechts zu beachten. Diese dienen aus der Sicht des schweizerischem Recht der Einhaltung von Mindeststandards bei Entlohnung und Schutzbestimmungen.

Es ist zunächst die Dauer des Erwerbsvorhabens zu prüfen:

  • Arbeiten mit einem Umfang von bis zu acht Tagen pro Kalenderjahr unterliegen keiner Melde- oder Bewilligungspflicht, es sei denn, es handelt sich um eine Tätigkeit in einem der folgenden Bereiche, in denen die Meldepflicht bereits ab dem ersten Tag der Tätigkeit besteht:
  1. Bauhaupt- und –nebengewerbe
  2. Gastgewerbe
  3. Reinigungsgewerbe in Betrieben uns Haushalte
  4. Überwachungs- und Sicherheitsdienste
  5. Reisendengewerbe im Sinne des entsprechenden Bundesgesetzes
  6. Erotikgewerbe