Besteuerung von Dividendenausschüttungen einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in der Schweiz - Verrechnungssteuer

Dividendenausschüttungen unterliegen nach schweizerischem Recht – mit der nachfolgenden Einschränkung – unabhängig von der Rechtsnatur des Dividendengläubigers der Verrechnungssteuer von 35% auf den Bruttoausschüttungsbetrag. Die Verrechnungssteuer ist durch die Dividendenschuldnerin innerhalb von 30 Tagen nach dem Gewinnverteilungsbeschluss gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu deklarieren und an diese abzuführen.

Die Verrechnungssteuer soll den Dividendenempfänger zur Deklaration seiner Kapitalerträge anhalten. Soweit die Deklaration nicht erfolgt, hat sie abschliessende Wirkung, andernfalls wird sie bei natürlichen Personen auf die Einkommenssteuerschuld bzw. bei juristischen Personen auf die Gewinnsteuerschuld angerechnet. Überzahlungen aus der Verrechnungssteuer werden im Falle der Deklaration verrechnet oder erstattet.

Die Verrechnungssteuer wird hingegen im Meldeverfahren erhoben, ohne dass es zu einer Zahlung kommt, soweit es sich um eine Dividendenausschüttung zwischen zwei Kapitalgesellschaften handelt, die Dividendengläubigerin ihren Sitz ebenfalls in der Schweiz, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat und zu mindestens 10% am gezeichneten Kapital der Dividendenschulderin beteiligt ist.