Besteuerung von Dividenden

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland / Schweiz steht dem Sitzstaat des Dividendengläubigers das Besteuerungsrecht für Dividendenausschüttungen zu. In bestimmten Fällen steht dem Sitzstaat der Dividendenschuldnerin ein ergänzendes Besteuerungsrecht zu.

Es ist zunächst die Rechtsnatur des Dividendengläubigers zu prüfen. Handelt es sich bei diesem um

  • eine natürliche Person, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft mit einer Beteiligung von bis zu 10% am gezeichneten Kapital der Dividendenschuldnerin, oder
  • eine Kapitalgesellschaft, die mindestens 10% am gezeichneten Kapital der Dividendenschuldnerin hält?

Unsere Experten kennen sich im Thema Dividenden in der Schweiz aus und stehen für eine Beratung gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch oder über das Kontaktformular.