Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland / Schweiz steht dem Sitzstaat des Dividendengläubigers das Besteuerungsrecht für Dividendenausschüttungen zu. In bestimmten Fällen steht dem Sitzstaat der Dividendenschuldnerin ein ergänzendes Besteuerungsrecht zu.
Es ist zunächst die Rechtsnatur des Dividendengläubigers zu prüfen. Handelt es sich bei diesem um