Die Bestimmungen des deutschen Aussensteuergesetzes gelten im Verhältnis zur Schweiz nach Massgabe des Doppelbesteuerungsabkommens, das als völkerrechtlicher Vertrag dem nationalen Recht Schranken setzt.
Aus der Ermächtigungsnorm des Art. 4 Abs. 4 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland / Schweiz ergeben sich drei Einschränkungen:
Der Steuerpflichtige sollte deshalb weiträumig vor dem Wohnsitzwechsel in die Schweiz prüfen, ob und mitt welchen Einkünften er nach einem Wegzug in die Schweiz der Steuerpflicht nach deutschem Recht unterliegt.