Voraussetzungen für die Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht nach deutschem Recht

Die Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht nach deutschem Recht setzt nach der Verwaltungsauffassung die Aufgabe der ständigen Wohnstätte in Deutschland voraus. Aufgabe bedeutet in diesem Zusammenhang die Aufgabe der Verfügungsmacht. Diese ist gegeben bei der Veräusserung der bisherigen ständigen Wohnstätte oder der Vermietung an einen fremden Dritten. Die Veräusserung oder Vermietung an eine nahestehende Person (Eltern, Geschwister, Kinder) ist nach der Verwaltungsauffassung für die Aufgabe der ständigen Wohnstätte nicht ausreichend.